Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR DEN FERNABSATZ- UND ONLINE-VERTRIEB
Allgemeines | |
1.1 | Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden und der Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt. |
1.2 | Für künftige Geschäftsbeziehungen bedarf es keiner nochmaliger ausdrücklicher Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. |
Vertragsabschluss | |
2.1 | Die vom Kunden abgegebene Bestellung bzw. Buchung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen per E-Mail oder Fax oder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware innerhalb derselben Frist anzunehmen. Erst mit Annahme des Angebotes durch uns kommt ein Vertrag zustande. Die Nichtannahme von Angeboten des Kunden behalten wir uns insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellen Waren vor. |
2.2 | Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail oder Fax diese Form wahren. |
Widerrufsrecht | |
Bitte beachten Sie: Das nachfolgend näher erläuterte Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie bei der Bestellung eines Produkts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und somit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. | |
Preise und Zahlung | |
4.1 | Unsere Leistungsangebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit die Angabe nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. |
4.2 | Unsere Preise sind verbindliche Endpreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer; sie verstehen sich zuzüglich Versandkosten, sofern ein Versand zum Kunden erfolgt. Sofern die Lieferung von sonstigen Leistungen vereinbart wurde, sind diese zusätzlich zu vergüten. |
4.3 | Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz; handelt der Kunde bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und somit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt ein Verzugszinssatz von 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten, ebenso wie im Einzelfall die Versendung von Waren von der vorherigen Bezahlung abhängig zu machen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Annahme der Bestellung. |
4.4 | Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. Die Gewährung von Skonti, Boni und/oder Rabatten ist in diesem Falle hinfällig. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, noch nicht vollständig ausgeführte Leistungen einzustellen und die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Wir sind ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. |
4.5 | Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit dieselben Voraussetzungen vorliegen und sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. |
4.6 | Der Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem von uns angegebenen Konto. Ab einem Auftragswert von € 500 erhalten Sie Ihre Bestellung bei Inlandsversand kostenfrei (frei Haus). Ansonsten gilt eine Versandkostenpauschale von € 6,95. Die Versandkostenpauschalen für Auslandslieferungen entnehmen Sie bitte der Seite Versand. Bei Nachnahmesendungen berechnen wir einen Aufschlag von € 5,60. Bei Lieferung auf eine deutsche Insel erheben wir einen Inselzuschlag von € 12,00; dieser wird unabhängig vom Erreichen der Frei-Haus-Grenze berechnet. Die Kosten für den Versand ins Ausland sind gesondert zu vereinbaren. |
4.7 | Bei offensichtlichen Preisirrtümern sind wir berechtigt, den zutreffenden Preis zu berechnen. In diesem Fall steht dem Kunde ein Rücktrittsrecht zu. |
Lieferung | |
5.1 | Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich mit uns vereinbart werden. Sofern technische Fragen für die Lieferung der Ware zu klären sind, beginnt die vereinbarte Lieferzeit erst mit Abklärung dieser Fragen. |
5.2 | Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager an die vom Kunden ange gebene Lieferadresse. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach eigenem Ermessen bestimmen. |
5.3 | Liegt die Lieferadresse im Ausland, so hat der Kunde sämtliche mit dem Umstand der Lieferung ins Ausland im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Zölle und Steuern zu tragen und hat eventuell erforderliche Ausfuhrgenehmigung auf eigene Kosten einzuholen. |
5.4 | Wir sind berechtigt, Teillieferung zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Teilerfüllung des Vertrages für ihn nutzlos oder ohne Interesse ist. Im Hinblick auf Gefahrübergang, Leistungsstörungen und Zahlungspflichten gilt eine berechtigte Teillieferung als selbstständige Leistung. |
5.5 | Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen aufgrund anderer unvorhergesehener und nicht von uns zu vertretende Umstände, beispielsweise nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, führen nicht zu einem Verzug. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Veränderung länger als zwei Monate, so sind beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. |
5.6 | Nimmt der Kunde die verkaufte Ware ohne berechtigten Grund nicht an, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wobei 15 % des Kaufpreises als pauschalierter Schadensersatz vom Kunden zu leisten ist. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der entstandene Schaden geringer oder dass uns kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei der pauschalierte Schaden hierauf angerechnet wird. |
Eigentumsvorbehalt | |
6.1 | Wir behalten uns das Eigentum an Gegenständen unserer Lieferungen (Vorbehaltsware) bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. |
6.2 | Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, es sei denn, eine solche Rücknahme ist wegen der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden nicht gestattet. In der Zurücknahme durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme zur Verwertung der Kaufsache befugt. Der Verwertungserlös wird auf offene Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet, abzüglich angemessener Verwertungskosten. Die Regelungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt. |
6.3 | Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritten hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO (Dritt-Widerspruchsklage) erheben können. Der Kunde haftet uns gegenüber für die Kosten einer solchen Rechtsverfolgung. |
6.4 | Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind der Kunde und wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Kaufsache mit uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, gilt das Miteigentum übertragt. |
6.5 | Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns hiermit bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen in voller Höhe ab. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. |
Mängelansprüche | |
7.1 | Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde ordnungsgemäß seiner Prüfungs- und Rügepflicht nachgekommen ist. Für Unternehmer gilt § 377 HGB; Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen (bezogen auf die Absendung der Mängelanzeige), nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 12 Monaten (bezogen auf die Absendung der Mängelanzeige) ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich angezeigen; maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. |
7.2 | Mängel der gelieferten Kaufsache werden von uns behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch kostenfreie Mängelbeseitigung (Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung). Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. |
7.3 | Kann der Mangel von uns nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus sonstigen Grund fehlge schlagen, kann der Kunde das Entgelt herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt nach folgende Ziffer 9. |
7.4 | Von einer fehlschlagenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn wir hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatz lieferung hatten, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. |
7.5 | Mängelansprüche erlöschen, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an der Kaufsache ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen hat oder hat vernehmen lassen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden nicht auf dem Eingriff oder der Reparatur beruht. Mängelansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn der Kunde Betriebsanweisungen für die Kaufsache nicht befolgt oder diese in ungeeigneter oder unsachgemäßer Weise einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch die genannten Umstände verursacht ist. |
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen oder Buchungen | |
8.1 | Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, eine Zahlungseinstellung vorliegt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz antrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird, in den Fällen der der Unmöglichkeit der vermitteltenden Ware sowie in Fällen höherer Gewalt. |
8.2 | Treten wir nach vorstehender Ziff. 8.1 vom Vertrag zurück oder kann eine Bestellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn eine pauschalierte Entschädigung von 15 % des belegenen Kaufpreises zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der entstandene Schaden geringer ist oder dass uns kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei der pauschalierte Schaden hierauf angerechnet wird. |
Schadensersatz | |
9.1 | Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziff. 9 beschränkt. |
9.2 | Wir haften unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. |
9.3 | Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffen heit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
9.4 | Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summen mäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch das 3-fache des Kaufpreises. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. |
9.5 | In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittel bare- und Folgeschäden. |
9.6 | Soweit unsere Haftung nach dieser Ziff. 9 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungs gehilfen. |
9.7 | Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. |
Verwendung von Kundendaten | |
| Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, die die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten. |
Haftungsausschluss für Hyperlinks | |
| Soweit wir auf unseren Internetseiten auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), weisen wir darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung fremder Internetseiten haben, auf die wir über einen Link verweisen. Wir machen uns die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen und distanzieren uns ausdrücklich von solchen Inhalten. |
Sonstiges | |
12.1 | Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser jeweiliger Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. |
12.2 | Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließ lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Überein kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren kauf (CESG). |
12.3 | Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages mit dem Kunden berührt nicht deren Wirksamkeit im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke haben die Vertragspartner unverzüglich eine angemessene Neuregelung zu beschließen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. |
12.4 | Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Regelung hat nicht nur deklaratorischen Charakter und gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Befreiungen durch mündliche Absprachen sind unwirksam. |